Dem Gesuch um Zahlungsaufschub wurde seitens der Ausgleichskasse entsprochen und ein Zahlungsaufschub bis 31. Juli 2014 gewährt. Gestützt darauf lässt sich in Bezug auf einen allfälligen Deliktszeitraum festhalten, dass Beginn der Deliktsperiode frühestens der 2. August 2014 gewesen sein kann. Und schliesslich liegt der Kammer der Abschrei-