37 an die Ausgleichskasse zu entrichten und die einbehaltenen Lohnabzüge für andere Zwecke verwendet habe (pag. 1416). 14.2 Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass die durch die E.________ (GmbH) zu leistenden Arbeitnehmerbeiträge in der Höhe von CHF 5‘569.55 nicht an die Ausgleichskasse des Kantons Bern bezahlt wurden (pag. 280 f.). Der Beschuldigte bestreitet jedoch, für die Entrichtung der Arbeitnehmerbeiträge zuständig gewesen zu sein. Überdies macht er geltend, er habe jeweils einfach das gemacht, was C.____