, Löhne» der E.________ (GmbH) diverse Schreiben des Beschuldigten aus dem Jahr 2014 finden, mit welchen dieser um Zeitaufschub bat, weil «gravierende Fehler in unserer Buchhaltung» festgestellt worden seien und «die gesamte Buchhaltung einem neuen Treuhänder zur Überprüfung und erneuten Erstellung übergeben worden sei» (vgl. dazu beispielhaft das Schreiben vom 19. Juni 2014 an die Steuerverwaltung des Kantons Bern im Faszikel 2). Vor diesem Hintergrund ist evident, dass sich der Beschuldigte seiner Verantwortung betreffend Buchführung sehr wohl bewusst war.