1670 Z. 44 ff.). Der Beschuldigte bestreitet hingegen, dass ihn im fraglichen Zeitraum eine Pflicht zur Buchführung traf. 13.3 Beweiswürdigung Der Beschuldigte war im fraglichen Zeitraum, d.h. von anfangs 2014 bis zur Konkurseröffnung am 27. November 2014, Geschäftsführer der E.________ (GmbH).