13. Unterlassung der Buchführung 13.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift In Ziff. I.4. der Anklageschrift vom 12. Juli 2017 wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe sich der Unterlassung der Buchführung, eventualiter der ordnungswidrigen Führung der Geschäftsbücher, schuldig gemacht, begangen in der Zeit zwischen anfangs 2014 und dem 27. November 2014 in Langenthal und anderswo. Konkret wird dem Beschuldigten zum Vorwurf gemacht, er habe in seiner Rolle als Geschäftsführer der E.___