34 Höhe auch immer – ist sehr gross. Dabei gilt es insbesondere auch zu berücksichtigen, dass sämtliche Kosten, welche im Zusammenhang mit den Vertragsverhandlungen und der Auftragsgenerierung entstanden, noch zulasten der E.________ (GmbH) gingen – die R.________ (GmbH) sparte in diesem Umfang Ausgaben ein. Hingegen floss der Gewinn aus dem Projekt dann in die R.________ (GmbH), statt in die E.________ (GmbH). Im Übrigen hätte der Beschuldigte das Projekt Q._____