In Bezug auf die Bezifferung eines allfälligen Gewinnbetrags steht zunächst fest, dass rein buchhalterisch kein solcher ausgewiesen ist. Es liegen jedoch mehrere gewichtige Indizien vor, wonach die R.________ (GmbH) mit dem Projekt Q.________ einen Gewinn erwirtschaftete. So steht fest, dass es die R.________ (GmbH) heute immerhin noch gibt; aufgrund dessen kann zumindest ausgeschlossen werden, dass das Projekt Q.________ ein grosses Verlustgeschäft war, hätte ein Verlust beim ersten grossen Geschäft doch mit grosser Wahrscheinlichkeit sogleich zur Überschuldung der neu gegründeten GmbH geführt. Demgegenüber wurde über die E._____