_ hätte falsche Angaben machen sollen. Somit erhärtet sich gestützt auf die glaubhaften Angaben von AQ.________ der Verdacht, dass der Beschuldigte die Vertragsverhandlungen zwar noch im Namen der E.________ (GmbH) führte, jedoch bereits zu diesem Zeitpunkt plante, die Aufträge dann mit seiner eigenen GmbH auszuführen. Dadurch, dass er bereits im Juni 2014 bzw. sofort nach Erhalt des Zuschlages und noch vor der Unterzeichnung der Werkverträge am 4. September 2014 mit der Ausführung der Arbeiten begann (vgl. pag.