Der Beschuldigte machte geltend, der S.________ (AG) sei es egal gewesen, mit welcher Gesellschaft er, der Beschuldigte, den Auftrag erfüllen werde, sie hätten einfach mit ihm zusammen arbeiten wollen (pag. 1667 Z. 16 f.). Dies lässt sich zwar insofern mit den Aussagen von AQ.________, dem Projektleiter der AP.________ (AG), in Einklang bringen, als auch dieser angab, er stehe zur E.________ (GmbH) eigentlich in keinem Kontakt. Durch den Beschuldigten sei einfach eine Offerte für das Projekt Q.________ herein gekommen, er habe gar nicht gewusst, dass es zwei Personen seien, für ihn habe es nur den Beschuldigten gegeben (pag. 574 Z. 35 ff.).