1668 Z. 25). Ausserdem versuchte er sein Handeln bzw. die Übernahme des Projekts mit der eigenen GmbH, wenig überzeugend damit zu rechtfertigen, dass auch T.________ das Projekt angeblich nicht habe stemmen können (pag. 1668 Z. 26). Nur deshalb will er der S.________ (AG) den Vorschlag gemacht haben, das Projekt mit der R.________ (GmbH) zu übernehmen (pag. 1668 Z. 26 ff.). Weiter lassen sich die Angaben des Beschuldigten auch nicht mit denjenigen von C.________ in Einklang bringen. Dieser stellte in Abrede, im Jahr 2014 den Verkauf der E.________ (GmbH) geplant zu haben (pag. 1661 Z. 31 f.).