Der Beschuldigte bestreitet nicht, in seiner Rolle als Geschäftsführer seiner Fima, der R.________ (GmbH), mit der S.________ (AG) drei Werkverträge mit einem Geschäftsvolumen von CHF 540‘000.00 abgeschossen zu haben. Er bestreitet auch nicht, diese Verträge zuvor für die E.________ (GmbH) ausgehandelt zu haben bzw. dass der Vertragsabschluss der E.________ (GmbH) in Aussicht stand (pag. 1667 Z. 12 ff.). Er macht jedoch geltend, C.________ habe zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen bereits beschlossen gehabt, die E.________ (GmbH) zu verkaufen (pag. 1667 Z. 2 ff., pag. 1668 Z. 34 ff., pag. 1668 Z. 43 f., pag. 1673 Z. 19 ff.).