(GmbH) und in der Absicht, sich damit selber zu bereichern, den Abschluss von drei Werkverträgen mit der S.________ Generalunternehmung AG [recte: S.________ Generalunternehmung AG; nachfolgend S.________ GU AG] in Ertragshöhe von CHF 540‘000.00 unterlassen, obwohl diese der E.________ (GmbH) in Aussicht gestanden seien. Gegenüber der S.________ GU AG habe der Beschuldigte angegeben, er habe eine neue Firma und wolle das Projekt mit dieser durchführen. So seien die Werkverträge stattdessen zwischen der S.________ GU AG und der Firma des Beschuldigten, der