_, als Halter eingetragen war und der Porsche am 24. Oktober 2014 schliesslich – wiederum mit dem ursprünglichen Kennzeichen G.________ – auf die R.________ (GmbH) als Halterin übertragen wurde. Zu klären sind in einem nächsten Schritt die folgenden Beweisfragen: 1. Erwarb der Beschuldigte den Porsche in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer für die E.________ (GmbH) oder als Privatperson für sich selber? 2. Wie sehen die zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse aus – in wessen Eigentum ging der Porsche über? 3. Verwendete der Beschuldigte zum Kauf des Porsches Geldmittel der E._