828) sowie angesichts der auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten sichergestellten Fotos, welche ein Bündel Tausendernoten abbilden (pag. 92 ff.) objektiviert, dass der Beschuldigte am 4. November 2013 ab dem Geschäftskonto der E.________ (GmbH) einen Bargeldbezug in der Höhe von CHF 70‘000.00 tätigte. Weiter liegt der Kammer die an die E.________ (GmbH) adressierte Rechnungskopie der AM.________ (AG) vom 4. November 2013 zur Würdigung vor, gemäss welcher der fragliche Porsche Cayenne zu einem Preis von CHF 42‘000.00 verkauft wurde (pag. 89). Auf der Rechnungskopie ist die Adresse der E._____