11.5.2 Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet nicht, den Porsche Cayenne zum Kaufpreis von CHF 42‘000.00 mit Geldern der E.________ (GmbH) gekauft und auf sich selber eingelöst zu haben (vgl. pag. 1665 Z. 27 f.). Bestritten wird auch nicht, dass der Beschuldigte den Porsche im August 2014 zunächst auf seinen Bruder AN.________ und anschliessend auf seine eigene Firma, die R.________ (GmbH), umschrieb (vgl. pag. 1673 Z. 32 ff. und Z. 37 ff.). Der Beschuldigte macht jedoch geltend, der Kauf des Porsches sei mit C.________ abgesprochen gewesen. Ab-