___ (GmbH) Rechnungen bar bezahlte, mithin für einen Totalbetrag von CHF 228‘019.62, denn auch entsprechende Quittungen vor. Weiter bestätigten auch X.________ (pag. 703 Z. 50 ff., pag. 704 Z. 87 ff.) und W.________ (pag. 738 Z. 52 ff., pag. 739 Z. 60 ff.), welche beide mit ihren Unternehmungen als Subunternehmen für die E.________ (GmbH) gearbeitet hatten, dass sie für ihre Arbeiten jeweils Rechnungen gestellt bzw. Barzahlungen quittiert hatten. Weshalb Barzahlungen in der Höhe von CHF 66‘695.10 nicht hätten quittiert werden sollen, ist vor diesem Hintergrund nicht ersichtlich.