_, Kartennr. .________»), die letzte am 16. Juni 2014 (Buchungstext «AE.________ (AG) (Schweiz) AG, Bern, Tel.Nr.: AL.________»); sämtliche fraglichen Überweisungen wurden mithin während des Gefängnisaufenthaltes von C.________ getätigt. Vor dem Hintergrund, dass C.________ angab, vor seinem Gefängniseintritt selber auch bereits private Rechnungen des Beschuldigten über das Geschäftskonto bezahlt zu haben (vgl. pag. 419 Z. 144 ff., und Z. 151 ff., insbes. pag. 153 ff.), kann nicht ausgeschlossen werden, dass er dem Beschuldigten tatsächlich gesagt hatte, dieser könne seine privaten Rechnungen über das Geschäftskonto der E._____