1 StGB zu würdigen (pag. 1649). 11.3.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Beschuldigte private Rechnungen über das Geschäftskonto der E.________ (GmbH) beglich (pag. 1669 Z. 4 ff.). Er macht jedoch geltend, er habe die privaten Überweisungen im Einverständnis mit C.________ getätigt und sie stets als solche deklariert (pag. 1669 Z. 6 ff.). 11.3.3 Beweiswürdigung Dem Kontoauszug des Geschäftskontos der E.________ (GmbH) bei der P.________ lassen sich im fraglichen Zeitraum vom 10. Dezember 2013 bis am 16. Juni 2014 18 Vergütungsaufträge entnehmen (pag.