1415) bzw. der Anklageergänzung vom 18. Juni 2018 (pag. 1649 f.) wird dem Beschuldigten weiter vorgeworfen, er habe sich der Veruntreuung, evtl. der Misswirtschaft schuldig gemacht, indem er Vermögenswerte der E.________ (GmbH) in der Höhe von CHF 7‘871.35 dazu verwendet habe, um private Zahlungsausstände ohne Bezug zur Geschäftstätigkeit zu begleichen. Insgesamt habe er achtzehn Vergütungsaufträge ab dem P.________ (Bank) Konto Y.________, lautend auf die E.________ (GmbH), getätigt (pag. 1415). Dadurch habe der Beschuldigte die E._____