Die Vorinstanz brachte ausserdem in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung in Anwendung von Art. 344 StPO einen Würdigungsvorbehalt an und behielt sich vor, den Anklagesachverhalt gemäss Ziff. I.1.4. der Anklageschrift rechtlich auch als ungetreue Geschäftsbesorgung i.S.v. Art. 158 Ziff. 1 StGB zu würdigen (pag. 1649). 11.2.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet nicht, die Bargeldbezüge ab dem Konto der E.________ (GmbH) in der Höhe von insgesamt CHF 3‘123.11 getätigt zu haben (vgl. pag. 1669 Z. 18 ff.).