853]), die O.________-Kreditkarte seines Sohnes. Abschliessend erachtet es die Kammer als erstellt, dass der Beschuldigte in der Zeit von Mai bis Juli 2014 mit der R.________ (GmbH) ein eigenes Unternehmen gründete, wobei diese den identischen Zweck aufwies wie die E.________ (GmbH). Gemäss Handelsregisterauszug vom 19. Januar 2015 wurde die R.________ (GmbH) am 14. Juli 2014 mit dem Beschuldigten als einzigem Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelzeichnungsberechtigung im Handelsregister eingetragen (pag. 61). Kurze Zeit später, am 18. August 2014, erklärte der Beschuldigte der E.________ (GmbH) schriftlich seinen Rücktritt als Mitglied der Geschäftsleitung (pag. 411).