Z. 10 ff.). Mit der Vorinstanz hält die Kammer fest, dass es sich bei der Justizvollzugsanstalt Witzwil zwar um eine offene Vollzugsanstalt handelt, welche über geringere Sicherheitsvorkehrungen verfügt als eine geschlossene Vollzugseinrichtung. Dabei besteht für die Insassen die Möglichkeit zu Telefonieren bereits ab dem ersten Tag. Sie ist jedoch auf die Zeit ausserhalb der Arbeitstätigkeit und des Zelleneinschlusses beschränkt und setzt weiter den Besitz einer Telefonkarte voraus, welche vorgängig mit eigenem Geld gekauft werden kann.