1666 Z. 2 ff.). Auch C.________ gab an, dass er während seines Aufenthaltes in Witzwil mit dem Beschuldigten in telefonischem Kontakt gestanden sei, er sei auch im Gefängnis über den Geschäftsgang der E.________ (GmbH) orientiert gewesen (pag. 1661 Z. 10 f., Z. 15 ff.). Der Beschuldigte habe ihm jeweils gesagt, alles funktioniere perfekt, bis ihn, C.________, dann die Architekten im Gefängnis kontaktiert und gefragt hätten, wo der Beschuldigte sei und wieso er nicht ans Telefon gehe (pag. 1661 Z. 10 ff.).