dem nicht solventen Beschuldigten die Hälfte der Stammanteile der E.________ (GmbH) ohne entsprechende Gegenleistung, mithin kostenlos überliess bzw. ihm die Beteiligung an der GmbH schenkte, ist ein weiteres Indiz für die Zwangssituation, in welcher sich C.________ aufgrund des bevorstehen Strafvollzugs befunden haben muss (vgl. dazu auch die bereits zitierten Angaben von C.________ in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, pag. 1660 Z. 44 ff.). Weiter ist auch nicht ersichtlich, wes-