_ jene als Gesellschafter und Geschäftsführer je mit Einzelzeichnungsberechtigung behielten, wurde zusätzlich der Beschuldigte ebenfalls als Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelzeichnungsberechtigung im Handelsregister eingetragen (pag. 58). C.________ gab glaubhaft an, er habe vom Beschuldigten für den Erwerb der Stammanteile nichts verlangt, weil der Beschuldigte ohnehin von Anfang an kein Geld gehabt habe (pag. 1660 Z. 37 ff., Z. 41 f.). Dass C.________ dem nicht solventen Beschuldigten die Hälfte der Stammanteile der E._____