Ausserdem sei er erst nach seiner Eintragung als Gesellschafter im Handelsregister von C.________ über dessen bevorstehenden Gefängnisaufenthalt informiert worden, wobei dieser angegeben habe, sechs Monate ins Gefängnis gehen zu müssen (pag. 1666 Z. 36 ff.). Nach Ablauf der sechs Monate habe er sich auf das Ende gefreut, jedoch habe sich die Entlassung verzögert und er sei immer wieder mit anderen Ausreden vertröstet worden bzw. ihm sei gesagt worden, C.________ werde bald entlassen (pag. 1666 Z. 44 ff.; pag. 1667 Z. 1 f.). Irgendeinmal habe C.________ ihm dann mitgeteilt, dass er die GmbH verkaufen wolle (pag. 1667 Z. 2 ff.).