331 Z. 64 f.) und denjenigen von C.________ (pag. 391 Z. 92 f., Z. 100 ff.) kannten sich die beiden bereits seit ungefähr 15 Jahren und wurde der Beschuldigte bereits im Jahr 2011 von der E.________ (GmbH) als Gipser eingestellt. C.________ schilderte glaubhaft, dass er sich aufgrund der langen Bekanntschaft, der Sympathie, des Alters des Beschuldigten und der Tatsache, dass dessen Umgang mit den Architekten und auch alles andere stimmte, entschied, dem Beschuldigten für die Dauer seines Gefängnisaufenthaltes ab August 2013 die Geschäftsführung der E.________ (GmbH) zu übertragen (pag. 391 Z. 65 ff., pag. 419 Z. 138 ff., pag. 420 Z. 194 f. und Z. 197 f., pag. 423 Z. 329 ff., pag.