noch für die Geschäftsführung der E.________ (GmbH) besorgt war, mithin bis August 2013, sowohl die Buchhaltung, als auch sonstige administrative Aufgaben wie das Ausstellen der Arbeitsverträge, die Lohnabrechnungen, die Mehrwertsteuer und die Steuererklärungen. Am 5. August 2013 musste C.________ eine Freiheitsstrafe von 40 Monaten antreten (vgl. pag. 1388, pag. 1389 und pag. 419 Z. 140).