14 Geschäftsführung der E.________ (GmbH) verantwortlich. Demgegenüber arbeitete T.________ lediglich auf den Baustellen und trug keine Verantwortung in der Geschäftsführung (vgl. dazu auch die übereinstimmenden Angaben von T.________ [pag. 295 Z. 33 f. und Z. 42 f.] und C.________ [pag. 391 Z. 77, pag. 422 Z. 295, pag. 1656 Z. 28 f.]). C.________ bezahlte in seiner Funktion als Geschäftsführer Rechnungen und Löhne, kommunizierte mit Architekten, organisierte Aufträge und Arbeiter und besorgte Material (pag. 420 Z 198 f., pag.