_ nicht stimmen können; dem Kontoauszug lässt sich zwar am 31. Oktober 2013 tatsächlich eine Gutschrift in der Höhe von CHF 50‘750.00 mit dem Buchungstext «Vergütung gemäss Rechnung vom 21. Oktober 2013» entnehmen (pag. 827). Dieser Vergütungszweck nennt jedoch explizit die Begleichung von in Rechnung gestellten Arbeiten – ohne dass notabene der Überweisende ersichtlich ist –, wohingegen nichts darauf schliessen lässt, dass es sich um eine Gutschrift vom privaten Liegenschaftskonto von C.________ ohne entsprechende Gegenleistung handelte. Weiter findet sich im erwähnten Kontoauszug am 10. Dezember 2013 tatsächlich eine Gutschrift mit Text «Gutschrift C.______