10. Allgemeine Beweiswürdigung 10.1 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde insgesamt fünf Mal befragt; in den polizeilichen Einvernahmen vom 29. Januar 2015 (pag. 329 ff.) und vom 18. März 2015 (pag. 337 ff.), in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 23. März 2017 (pag. 378 ff.), in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 18. Juni 2018 (pag. 1663 ff.) sowie in der oberinstanzlichen Verhandlung (pag. 1875).