ZALUNARDO-WALSER, N 7 zu Art. 333). Ob der seitens der Verteidigung in der oberinstanzlichen Verhandlung geäusserte Vorwurf, der Parteivortrag von Rechtsanwalt B.________ sei in erster Instanz völlig ungenügend protokolliert worden (vgl. pag. 1880), zutrifft, kann die Kammer nicht