7. Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren? Rechtsanwalt B.________ rügte namens und auftrags des Beschuldigten in der oberinstanzlichen Verhandlung eine mehrfache Verletzung der Fairnessgebots gemäss Art. 6 Ziff. 1 EMRK und machte geltend, insgesamt seien vorliegend derart viele elementare Vorschriften verletzt worden, dass die Ausfällung eines Urteils in seinen Augen unerträglich wäre (vgl. pag. 1880). Zur Begründung brachte Rechtsanwalt B.________ zunächst vor, eine Verfahrensvereinigung sei nun zwar nicht mehr möglich, es sei aber ein wichtiger Grundsatz verletzt worden.