Somit sind im vorliegenden Berufungsverfahren nur die Ziff. III.1. - 4. (Schuldsprüche wegen mehrfacher Veruntreuung, qualifizierter ungetreuer Geschäftsführung, Unterlassung der Buchführungspflicht und Widerhandlung gegen das AHVG), III.1. - 3. (Sanktionsund Kostenpunkt), IV.1. (amtliche Entschädigung), IV.2. (Verfügung betreffend den beschlagnahmten Porsche Cayenne), IV.3. (Rückgabe oder Vernichtung beschlagnahmter Gegenstände) sowie IV.4. (Übergabe beschlagnahmter Gegenstände an die regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau) des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs durch die Kammer neu zu beurteilen.