III.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) und Widerhandlung gegen das AHVG (Ziff. III.4. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) beschränken bzw. beantragte diesbezüglich die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Rückweisung an die Vorinstanz (pag. 1705). In der oberinstanzlichen Verhandlung beantragte der Beschuldigte in Bezug auf diese Punkte Freisprüche (vgl. dazu pag. 1880 bzw. I.5. Anträge der Parteien hiervor). Demgegenüber liess er in Bezug auf die Verfahrenseinstellung betreffend die Anschuldigung der Widerhandlung gegen das AVIG (Ziff.