4 2. des Freispruchs von der Anschuldigung der Urkundenfälschung, ev. Anstiftung dazu, angeblich mehrfach begangen in der Zeit zwischen dem 15.01.2013 und dem 28.11.2013 und/oder zu einem späteren Zeitpunkt in Langenthal und anderswo z.N. der E.________ (GmbH) (gelöscht), unter Auferlegung von 1/8 der gesamten Verfahrenskosten, ausmachend CHF 3'228.10, an den Kanton Bern und Ausrichtung einer anteilsmässigen Entschädigung von pauschal CHF 2'700.00 an Rechtsanwalt B.________ für die Verteidigung.