5. A.________ seien die Aufwendungen der Verteidigung gemäss Kostennoten zu ersetzen.» Der stellvertretende Generalstaatsanwalt K.________ beantragte seinerseits für die Generalstaatsanwaltschaft Folgendes (pag. 1885 f.): « I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 20. Juni 2018 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich