Mit begründetem Beschluss vom 4. Februar 2019 (pag. 1833 f.) wies die Kammer den Antrag des Beschuldigten auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils und Rückweisung an die Vorinsatnz zur neuen Beurteilung und Vereinigung mit dem Strafverfahren gegen C.________ (EO 16 11664) ab.