IV.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 1707); 4. verfügte die Übergabe diverser Gegenstände an die regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau zu Handen des Verfahrens EO 16 11664 (Ziff. IV.4. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 1707); 5. verfügte die Aufhebung der Kontosperre für das auf den Beschuldigten lautende Konto bei der I.________ (Bank) (IBAN J.________) nach Eintritt der Rechtskraft (Ziff. IV.5. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 1708).