1706): 1. Zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 35 Monaten, wovon 12 Monate zu vollziehen sind, unter Aufschiebung des Vollzuges für eine Teilstrafe von 23 Monaten sowie unter Festsetzung der Probezeit auf 3 Jahre; 2. zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 4‘200.00, unter Festsetzung der Probezeit auf 3 Jahre; 3. zu den auf den Schuldspruch [recte: die Schuldsprüche] entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (CHF 22‘596.65). Schliesslich traf die Vorinstanz die notwendigen Verfügungen (Ziff. IV. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs;