der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 20. Februar 2017, auf der Autobahn A1-West R Bern, Bern/Neufeld – Bern/Wankdorf, durch Rechtsüberholen bzw. Spurwechsel mit ungenügendem Abstand und ohne Anzeigen des Richtungswechsels und in Anwendung der Artikel 34, 42 Abs. 1 und 4, 47, 106 StGB, 34 Abs. 3, 35 Abs. 1, 44 Abs. 1, 90 Abs. 2 SVG, 10 Abs. 2, 36 Abs. 5 VRV 426 Abs. 1 und 428 Abs. 1 StPO verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 1‘200.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.