18. Fazit Nach dem Gesagten ist der Berufungsführer zu einer bedingten Geldstrafe von 12 Tagessätzen à CHF 100.00, total ausmachend CHF 1‘200.00, zu verurteilen. Zusätzlich ist eine Verbindungsbusse von CHF 500.00 auszusprechen, wobei die 16 Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall des schuldhaften Nichtbezahlens auf drei Tage festgesetzt wird.