Dennoch nutzte der Berufungsführer den freien Platz auf seinem Fahrstreifen und fuhr mit einer deutlich über der signalisierten Höchstgeschwindigkeit liegenden Geschwindigkeit rechts an den sich auf der mittleren Fahrspur befindlichen Verkehrsteilnehmern vorbei, um sich vor ihnen auf dem mittleren bzw. anschliessend dem linken Fahrstreifen einzureihen. Dem Berufungsführer hätte sodann bewusst sein müssen, dass er mit seinem unangekündigten Spurwechsel, den er mit einem Abstand von bloss 6.7 Metern zum nachfolgenden Fahrzeug begann, bei diesem potentiell eine unkontrollierte Reaktion und mit schwerwiegenden Folgen hätte hervorrufen können.