Die Reaktionen des überholten Fahrzeuglenkers können von einfachem Erschrecken bis zu ungeplanten Fahrmanövern reichen. Das Rechtsüberholen auf der Autobahn, auf der hohe Geschwindigkeiten gefahren werden, stellt eine erhöhte abstrakte Gefährdung dar (BGE 142 IV 93 E. 3.2; Urteil des Bundesgerichts 6B_216/2018 vom 14. November 2018 E. 2.1.2 je mit Hinweisen). Auf dem fraglichen Autobahnabschnitt wäre es für die Verkehrsteilnehmer auf dem mittleren Fahrstreifen zulässig gewesen, auf die rechte Fahrspur zu wechseln.