15.2 Subsumtion Das Verbot des Rechtsüberholens auf Autobahnen ist nach der Praxis des Bundesgerichts eine für die Verkehrssicherheit objektiv wichtige Vorschrift, deren Missachtung eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit mit beträchtlicher Unfallgefahr nach sich zieht und daher objektiv schwer wiegt. Wer auf Autobahnen fährt, muss sich darauf verlassen können, nicht plötzlich rechts überholt zu werden. Die Reaktionen des überholten Fahrzeuglenkers können von einfachem Erschrecken bis zu ungeplanten Fahrmanövern reichen.