12 14.2.3 Zum Abstand beim Spurwechsel Der Berufungsführer wendet oberinstanzlich erneut ein, für die Beurteilung der Gefährlichkeit des Spurwechsels sei bloss entscheidend, dass der Lenker des blauen Personenwagens nicht gebremst habe und daher durch den Spurwechsel auch nicht erschreckt bzw. gefährdet worden sei. Weiter obliege die Pflicht zum Einhalten eines genügenden Abstandes stets dem nachfahrenden Fahrzeuglenker. Dem kann nicht gefolgt werden.