Unter diesem Gesichtspunkt erfüllt der vom Berufungsführer befahrene Fahrstreifen die Voraussetzungen einer Einspurstrecke. Zu berücksichtigen ist aber gleichzeitig, dass den Überkopftafeln, welche die verschiedenen Fahrziele definieren, ein weiteres Schild folgt, das die entsprechende Verzweigung erst für 1200 Meter vorsieht (Überkopftafel rechts neben der signalisierten Höchstgeschwindigkeit, Zeitindex 11:11:39). Den Verkehrsteilnehmern verblieb somit noch genügend Zeit, um sich auf der für sie passenden Fahrspur einzureihen.