Zum Kolonnenverkehr Gemäss dem Beweisergebnis lag im vorliegend zu beurteilenden Fall eine Situation vor, in welcher die Fahrzeuge auf dem mittleren Fahrstreifen im Kolonnenverkehr fuhren, der linke Fahrstreifen und die Fahrspur «Interlaken/Thun/Bern- Wankdorf» dagegen weitgehend frei von Verkehr waren. Beachtlich ist, dass auch die in kurzem Abstand hintereinander fahrenden Fahrzeuge auf dem mittleren Fahrstreifen mit rund 80 km/h unterwegs waren und sich so mit der auf dem Streckenabschnitt zulässigen Höchstgeschwindigkeit fortbewegten.