tisch nicht mehr schneller vorankommen würden, als diejenigen auf der Normalspur, mithin die gefahrenen Geschwindigkeiten annähernd gleich seien. Dass die Abstände zwischen den Fahrzeugen auf beiden Fahrspuren nicht identisch seien und die auf den Fahrstreifen gefahrenen Geschwindigkeiten verkehrsbedingt geringfügig differierten, sei unvermeidlich und ohne Bedeutung (E. 4.2.1, S. 99 f.). Paralleler Kolonnenverkehr setze nicht voraus, dass sich die Fahrzeugkolonnen auf allen Fahrspuren permanent mit identischer Geschwindigkeit unter Einhaltung gleichgrosser Abstände fortbewegten. Dies sei bereits faktisch unmöglich.