Einspurstrecken sind Fahrstreifen, die zum Einspuren bestimmt und als solche gekennzeichnet sind (BGE 95 IV 29 E. 1). Ob eine Einspurtafel in jedem Fall den Beginn einer Einspurstrecke markiert, liess das Bundesgericht bis anhin offen, es hielt aber fest, dass eine zum Rechtsvorfahren berechtigende Einspurstrecke nur dann vorliegt, wenn auf dieser Spur ausschliesslich ein anderes Fahrziel als auf der benachbarten Spur signalisiert ist (Urteil des Bundesgerichts 6B_216/2018 vom 14. November 2018 E. 1.7).